Betriebliche Altersvorsorge (bAV)
Betriebliche
Altersvorsorge (bAV)
Die betriebliche Altersvorsorge ist vielseitig und komplex. Gemeinsam finden wir eine maßgeschneiderte Betriebsrente für Ihr Unternehmen. Hierfür steht Ihnen unser Netzwerk von Rechtsanwälten, Versicherungsgutachtern sowie Fachberatern zur Verfügung.
Betriebliche Altersvorsorge als Selbstverständlichkeit
Nicht selten sind es die Kleinigkeiten, dass ein Bewerber sich für Ihr Unternehmen entscheidet. Kommen Sie aktiv Ihrer Fürsorgeverpflichtung nach und kümmern Sie sich um die Zukunft Ihrer Mitarbeiter.

Betriebliche Altersvorsorge als Selbstverständlichkeit

Nicht selten sind es die Kleinigkeiten, dass ein Bewerber sich für Ihr Unternehmen entscheidet. Kommen Sie aktiv Ihrer Fürsorgeverpflichtung nach und kümmern Sie sich um die Zukunft Ihrer Mitarbeiter.

Betriebliche Altersvorsorge – passgenau für Ihr Unternehmen
Damit Sie sich auf Ihr Business konzentrieren können, übernehmen wir für Sie die Informationen und Beratungen. Wir bieten einen Full-Service für Ihre betriebliche Altersvorsorge an.
Jedes Unternehmen hat seine eigene DNA und unterschiedliche Voraussetzungen und Anforderungen an eine bAV. Wir erarbeiten passende Lösungen und setzen diese in Ihrem Unternehmen um. Besonders haben wir dabei die individuellen Besonderheiten Ihres Unternehmens und die Lebenssituationen Ihrer Mitarbeiter im Fokus.
Betriebliche Altersvorsorge – passgenau für Ihr Unternehmen

Damit Sie sich auf Ihr Business konzentrieren können, übernehmen wir für Sie die Informationen und Beratungen. Wir bieten einen Full-Service für Ihre betriebliche Altersvorsorge an.
Jedes Unternehmen hat seine eigene DNA und unterschiedliche Voraussetzungen und Anforderungen an eine bAV. Wir erarbeiten passende Lösungen und setzen diese in Ihrem Unternehmen um. Besonders haben wir dabei die individuellen Besonderheiten Ihres Unternehmens und die Lebenssituationen Ihrer Mitarbeiter im Fokus.
Die betriebliche Altersvorsorge als Möglichkeit
Seit 2001 besteht der Rechtsanspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge. Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG), das zum 01.01.2018 in Kraft getreten ist, soll eine weitere Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung (bAV), insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen, erreicht werden. Nutzen Sie das Gesetz als Möglichkeit, sich als Arbeitgeber attraktiver zu machen, denn immer häufiger wird bei der Wahl des Arbeitgebers auf attraktive Zusatzleistungen geachtet.

Die betriebliche Altersvorsorge als Möglichkeit

Seit 2001 besteht der Rechtsanspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge. Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG), das zum 01.01.2018 in Kraft getreten ist, soll eine weitere Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung (bAV), insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen, erreicht werden. Nutzen Sie das Gesetz als Möglichkeit, sich als Arbeitgeber attraktiver zu machen, denn immer häufiger wird bei der Wahl des Arbeitgebers auf attraktive Zusatzleistungen geachtet.